TeilzahlungMit einer Teilzahlung wird das Entgelt für eine Leistung bereits teilweise entrichtet, bevor diese Leistung vollständig erbracht wurde. Beim Erwerb von Anlagevermögen entstehen durch eine Teilzahlung keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben. Wenn das Wirtschaftsgut abnutzbar ist, entstehen sie in Höhe der Abschreibung erst bei Lieferung des Wirtschaftsgutes. Bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen entstehen sie erst bei Veräußerung.
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