Telefonkosten

Um Telefonkosten vom Privatanschluss steuerlich als Werbungskosten absetzen zu können, muss der berufliche Nutzungsanteil nachgewiesen werden. Dazu müssen für drei Monate Einzelnachweise geführt werden. Es muss jeweils der Tag des Gespräches, der Gesprächsteilnehmer, der Zielort, die Gesprächsgebühren oder die Dauer des Gesprächs erfasst werden. Daraus darf dann der berufliche Kostenanteil für den gesamten Veranlagungszeitraum berechnet werden. Die Telefonkosten umfassen neben den Gesprächskosten, die Grundgebühren, die Gerätekosten und die Anschlussgebühren.
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