Umsatzsteuererklärung

Unternehmer, die gemäß § 2 UStG Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt ausliefert, muss Umsatzsteuer zahlen. Bestimmte Berufe wie Ärzte sind davon befreit. Die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer müssen bis zum 31.5. eine Umsatzsteuererklärung für das vorangegangene Jahr abgeben. Dies gilt auch für Unternehmer, die während des Jahres keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen. Diese Frist kann in bestimmten Fällen verlängert werden. Die Steuerschuld muss spätestens einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung gezahlt werden, auch wenn der Unternehmer dazu keinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhält.
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