Umsatzsteuersätze Seit Anfang Januar 2010 gilt für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen von bis zu sechs Monaten der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Dies gilt sowohl für Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen als auch für Campingplätze. Jedoch unterliegen die Kosten für das Frühstück weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, da sie keine Nebenleistung der Beherbergungsleistung sind. Auch Telefon- und Internetkosten behalten den Steuersatz von 19 Prozent.
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