Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer, die nicht gemäß § 4 UStG steuerbefreit sind, müssen laut § 18 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) auf elektronischem Weg beim Finanzamt abgeben. Bei monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann eine Dauerfristverlängerung von einem Monat beantragt werden. Der Zeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung ergibt sich aus der Steuerschuld des Vorjahres. Die Voranmeldung muss monatlich abgegeben werden, wenn die Umsatzsteuer im vorherigen Kalenderjahr mehr als 7.500 € betrug. Falls die Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 1.000 € war, ist die Umsatzsteuer jährlich zu zahlen. Ansonsten ist sie vierteljährlich zu entrichten.
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