Unentgeltlicher ErwerbWenn eine Person ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erwirbt, muss steuerlich unterschieden werden, ob das verschenkte Gut zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört. Falls ein Betrieb vollständig oder teilweise unentgeltlich übertragen wird, sind die auf diese Weise erhaltenen Wirtschaftsgüter mit ihren Buchwerten anzusetzen. Dies addiert sich zur Steuerpflicht der Person, die beschenkt wurde. Falls die geschenkten Wirtschaftsgüter jedoch zum Privatvermögen des Schenkers gehören, werden nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
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