Unfallversicherung

Da die Beiträge zu einer Unfallversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen gehören, werden sie als Sonderausgaben innerhalb der Höchstsätze steuerlich berücksichtigt. Falls eine Person Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt bekommt, sind diese steuerfrei. Dies gilt auch, wenn nicht der ursprünglich Berechtigte, sondern ein Hinterbliebener die Leistung erhält.
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