UnterhaltszahlungenPersonen, die Ehegattenunterhalt zahlen, können diese Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 € im Jahr steuerlich geltend machen. Die unterstützte Person muss in diesem Fall gesetzlich unterhaltsberechtigt sein und nur geringes Vermögen besitzen. Im Gegensatz dazu kann Kindesunterhalt grundsätzlich nicht von der Steuer abgezogen werden. Stattdessen erhält man den steuerlichen Kinderfreibetrag beziehungsweise das Kindergeld.
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