Veräußerungsgewinn Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz aus Verkaufspreis nach Abzug der Veräußerungskosten und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung eines bestimmten Wirtschaftsguts. Dieser Gewinn trägt auch die Bezeichnung realisierter Kapitalerlös. Der Veräußerungsgewinn stellt Einkünfte dar, die in den meisten Fällen versteuert werden müssen. Falls ein Betrieb veräußert wird und der Unternehmer sein 55. Lebensjahr vollendet hat, wird der Veräußerungsgewinn steuerlich begünstigt. Es gilt dann ein Freibetrag von 51.200 €. Dieser Freibetrag kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
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