Veranlagung Im steuerlichen Bereich wird unter der Veranlagung zur Einkommensteuer die Bearbeitung eines Steuerfalls bei der Finanzbehörde verstanden. Das Finanzamt prüft dabei die abgegebene Steuererklärung und die zusätzlich eingereichten Dokumente, berechnet die Bemessungsgrundlagen und die Steuer. Abschließend erlässt und versendet sie den Steuerbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen. Bei Ehepaaren kann in den meisten Fällen zwischen einer gemeinsamen oder getrennten Veranlagung gewählt werden.
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