Veranlagungszeitraum Der steuerliche Veranlagungszeitraum (VZ) ist die Zeitperiode, für welche die laufenden Steuern wie zum Beispiel Einkommensteuer erhoben werden. Er endet grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG). Dadurch entsteht der Steueranspruch erst mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG).
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