Vereinfachte Gewinnermittlung Freiberufler können anstelle der Gewinnermittlung durch Bilanzierung die vereinfachte Gewinnermittlung wählen. In diesem Fall wird eine Einnahmenüberschussrechnung aufgestellt. Dabei wird auf eine Bewertung des Betriebsvermögens verzichtet, und es gibt auch keine Inventur. Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt (§ 4 Abs.3 EStG). Es müssen keine Bücher geführt und keine Bilanz erstellt werden.
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