Vergütung des Testamentsvollstreckers
Der
Erblasser sollte im
Testament genau festlegen, welche Befugnisse der Testamentsvollstrecker hat und welche Vergütung ihm für seine Tätigkeit zusteht. Nur so lässt sich Streit zwischen dem Testamentsvollstrecker einerseits und den
Erben andererseits vermeiden. Der Deutsche Notarverein empfiehlt z. B. folgende Vergütungsregelung, auf die im
Testament Bezug genommen werden kann:
Vergütungsgrundbetrag Bis Euro 250 000,– 4,0 % des Nachlasses bis Euro 500 000,– 3,0 % des Nachlasses bis Euro 2 500 000,– 2,5 % des Nachlasses bis Euro 5 000 000,– 2,0 % des Nachlasses über Euro 5 000 000,– 1,5 % des Nachlasses |
Wenn man bedenkt, dass Erbprozesse häufig mehr als 10% des Nachlasses verschlingen, sind die Kosten einer Testamentsvollstreckung verhältnismäßig gering.