VergnügungsteuerDie Vergnügungsteuer ist eine Gemeindesteuer, die aber nicht in jeder Gemeinde erhoben wird. Die Möglichkeit der Erhebung dieser Steuer ist in den Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer geregelt. Die Vergnügungsteuer gilt unter anderem für Tanzveranstaltungen und für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.
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