Verlustausgleich

Es ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer möglich, Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug zu berücksichtigen. Beim horizontalen Verlustausgleich werden die negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften nur innerhalb derselben Einkunftsart verrechnet. Dies erfolgt normalerweise zuerst. Beim vertikalen Verlustausgleich werden die noch verbleibenden negativen Einkünfte mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen. 
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