Versicherungsbeiträge

Beiträge von bestimmten Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Versicherungen, die direkt mit dem Beruf beziehungsweise mit der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen, können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesanstalt für Arbeit können als Sonderausgaben angegeben werden. Nicht alle Versicherungsbeiträge sind komplett abzugsfähig.
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