Versicherungsteuer

Die Zahlung von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) unterliegt der Versicherungsteuer. Sie wird von den  Ländern erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient das Versicherungsentgelt, nur bei der Hagelversicherung wird von der Versicherungssumme ausgegangen. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent, bei der Feuerversicherung und bei der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung sind es 14%, bei der Gebäudeversicherung mit Feueranteil 17,75%, bei der Hausratversicherung mit Feueranteil 18%, bei der Seeschiffskaskoversicherung 3% und bei der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8% des Versicherungsentgelts. Bei der Hagelversicherung beträgt die Versicherungsteuer 0,2 vom Tausend der Versicherungssumme.Für alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen sowie für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung muss keine Versicherungsteuer gezahlt werden.
» Fenster schließen