VoranmeldezeitraumLaut § 18 des Umsatzsteuergesetzes müssen Unternehmer ihre Umsatzsteuer voranmelden. Sie sind verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums eine Voranmeldung der Umsatzsteuer auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken beim Finanzamt abzugeben. Diese Voranmeldung muss heutzutage auf elektronischem Weg erfolgen. Je nach Steuerschuld im Vorjahr kann der Voranmeldezeitraum einen Monat, drei Monate oder ein Jahr betragen.
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