Vorauszahlung Einkommensteuer und Umsatzsteuer werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres bestimmt, in dem sie entstanden sind. Deswegen sollen laut Steuergesetzen gewisse Beträge vorausgezahlt werden. So ist die vom Arbeitgeber regelmäßig ans Finanzamt abgeführte Lohnsteuer nichts anderes als eine Einkommensteuer-Vorauszahlung, wie auch die Selbstständigen sie leisten müssen.
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