Vorläufiger SteuerbescheidBei Steuerbescheiden wird zwischen der endgültigen Festsetzung per Steuerbescheid, dem Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung und dem vorläufigen Steuerbescheid unterschieden. Ein vorläufiger Steuerbescheid ergeht wegen ungewisser Sachverhalte oder wegen einzelner Verfahren vor den obersten Gerichten wie Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Der Vermerk der Vorläufigkeit gilt ohne zeitliche Begrenzung bis zur Aufhebung durch das Finanzamt. Ein vorläufiger Steuerbescheid kann insoweit geändert werden, wie die Vorläufigkeit reicht.
|