Vorsteuer-VergütungsverfahrenAuch im Ausland ansässige Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung von Vorsteuern beantragen. So darf zum Beispiel der ausländische Unternehmer im Inland keine oder keine steuerbaren Umsätze ausführen. Der Unternehmer muss den Vergütungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres stellen, in dem der Anspruch entstanden ist. Ab dem 1.1.2010 müssen die im EU-Raum ansässigen Unternehmer das Vorsteuer-Vergütungsverfahren elektronisch durchführen. Der Unternehmer stellt hierzu den Antrag über ein dafür eingerichtetes Internetportal seines Heimatstaates.
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