Werbungskosten

Gemäß § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten können entstehen, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte erworben werden und bei Vermietung- und Verpachtung. Bei der  Einkommensteuererklärung müssen die unterschiedlichen Werbungskosten bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie entstanden sind.
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