Wirtschaftliche Einheit

Das einzelne Wirtschaftsgut stellt die kleinste wirtschaftliche Einheit dar. Mehrere Wirtschaftsgüter können nur dann als wirtschaftliche Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören. Laut §2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Bei der Beurteilung, was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, müssen örtliche Gewohnheit, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden.
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