Wirtschaftsgut

Für den Begriff Wirtschaftsgut findet man im Steuerrecht keine eigene Definition, jedoch werden darunter alle Sachen, Rechte und sonstige wirtschaftliche Vorteile verstanden, die selbständig bewertbar und für mehrere Wirtschaftsjahre nutzungsfähig sind. Alle Wirtschaftsgüter zusammen bilden das Betriebsvermögen. Im Handelsrecht wird ein Wirtschaftsgut als Vermögensgegenstand bezeichnet. In der Steuerbilanz gibt es die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Wirtschaftsgütern.
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