Wohnsitz Laut §8 der Abgabenordnung hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Wohnsitz ist steuerlich wichtig bei der Erhebung der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer. Falls eine natürliche Person ihren Wohnsitz im Inland hat, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig.
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