Wohnsitzfinanzamt

Unter dem Wohnsitzfinanzamt wird das Finanzamt verstanden, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Finanzamt ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Falls die natürliche Person weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland besitzt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögen beziehungsweise der wertvollste Teil des Vermögens des Steuerpflichtigen befindet.
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