ZölleAbgaben beziehungsweise Steuern, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind, sind Zölle. Wenn die Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf eingeführt wird, entsteht ein Einfuhrzoll. Beim Verlassen der Ware aus dem EG-Wirtschaftskreislauf fällt ein Ausfuhrzoll an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls hängt vom so genannten Zolltarif ab. Die Zölle werden von der Bundesfinanzverwaltung verwaltet. Seit 1975 gehen die Einnahmen außer einer Pauschale für die Kosten der Erhebung zur Europäischen Union.
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