ZinsabschlagDurch den Zinsabschlag wurden Zinseinnahmen besteuert. Diese Kapitalertragsteuer wurde Ende 2008 abgeschafft. Sie betrug 30 % vom Kapitalertrag und 35% für Tafelgeschäfte. Seit dem Anfang 2009 wird der Zinsabschlag in Form der Abgeltungssteuer berechnet.
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