Zollfahndungsamt

Die Zollfahndungsämter sind örtliche Behörden der Zollverwaltung und unterstehen dem Zollkriminalamt, das heißt der Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst. Die Zollfahndung ist unter anderem zuständig für die die Erforschung von Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten sowie die Aufdeckung unbekannter Steuerfälle. Die Beamten der Zollfahndung werden als Hilfsbeamten des Staatsanwaltes gesehen.
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