Zollverwaltung Die Zollverwaltung fasst fünf Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt als Mittelbehörden sowie 43 Hauptzollämter mit 278 Zollämtern und acht Zollfahndungsämter als örtliche Behörden zusammen. Sie ist für die Verwaltung von Zöllen, dem Branntweinmonopol, den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern inklusive der Einfuhrumsatzsteuer und von den Abgaben der Europäischen Gemeinschaften zuständig. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung, dass Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze eingehalten werden.
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