Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuerndes Einkommen stellt die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer dar. Gemäß §2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das zu versteuernde Einkommen das Bruttoeinkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.
» Fenster schließen