Zu versteuerndes EinkommenDas zu versteuerndes Einkommen stellt die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer dar. Gemäß §2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das zu versteuernde Einkommen das Bruttoeinkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.
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