Zumutbare Belastung

Das Finanzamt berücksichtigt bei den außergewöhnlichen Belastungen in vielen Fällen nicht die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, sondern diese Belastungen werden um eine zumutbare Belastung gekürzt. Diese zumutbare Belastung muss die Steuerpflichtige selbst tragen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden sollte.
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