Zusammenveranlagung

Bei Eheschließung können die Verheirateten steuerlich die Zusammenveranlagung wählen, die auch als Gemeinsame Veranlagung bezeichnet wird. Beide Ehepartner müssen der Zusammenveranlagung zustimmen. In diesem Fall wird für beide Ehepartner nur noch ein Steuerbescheid erlassen. Dabei erfolgt zunächst für beide Partner getrennt die Ermittlung der Einkünfte. Im zweiten Schritt werden die Beträge summiert. Das zu versteuernden Einkommen wird dann für beide Partner gemeinsam ermittelt. Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der Splittingtarif angewandt.
» Fenster schließen