ZwangsgeldDas Finanzamt kann ein Zwangsgeld erheben, um bestimmte Verwaltungsakte durchzusetzen, zum Beispiel die Abgabe von ausstehenden Steuererklärungen. Bevor ein Zwangsgeld festgesetzt werden kann, muss dem Steuerpflichtigen schriftlich eine entsprechende Frist inklusive Androhung des Zwangsgeldes gegeben werden. Die obere Grenze beim Zwangsgelds beträgt 25.000 €.
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