Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Die Grundlage der Besteuerung ist das Innehaben von einer oder mehreren zusätzlichen Wohnungen neben der Erstwohnung. Kommunalabgabengesetze regeln, ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird.
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