Kanzlei convocat GbR
Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Mühlbaurstraße 1 (Prinzregentenplatz)
81677 München
Telefon: +49 (0) 89 - 41 61 93 35-0
Telefax: +49 (0) 89 - 41 61 93 35-45
E-Mail: kanzlei@convocat.de
www.convocat.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Agnes Fischl, Regine Funke-Lachotzki
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 258 31 55 88.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Agnes Fischl, Regine Funke-Lachotzki (Anschrift wie oben)
Angaben gemäß §5 TMG
convocat GbR ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und hat ihren Sitz in München.
Die Berufsträger von convocat GbR führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“,
„Steuerberater“ bzw. „Steuerberaterin“ und/oder „Wirtschaftsprüfer“ bzw. „Wirtschaftsprüferin“. Diese
Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörden sind für:
• Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
• Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen
Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin
• Steuerberater und Steuerberaterinnen
Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsrechtliche Regelungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen:
• Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung/WPO)
• Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer Satzung für Qualitätskontrolle Prüfungsordnung
(PrüfO)
• Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer etc. (Siegel-VO)
• Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer etc. (BHV)
• Richtlinien der Wirtschaftsprüferkammer für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer
Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater und Steuerberaterinnen:
• Steuerberatungsgesetz (StBerG)
• Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetzt (DVStB)
• Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
• Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei den jeweils zuständigen Kammern eingesehen werden:
• Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin
www.brak.de
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
• BundesSteuerberaterkammer, Neue Promenade 4, 10178 Berlin
www.bstbk.de
Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München
• Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin
www.wpk.de
Landesgeschäftsstelle Bayern der Wirtschaftsprüferkammer,
Landwehrstraße 61, 80336 München
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Frau Rechtsanwältin/ Steuerberaterin Agnes Fischl besteht bei der
Allianz Versicherungs-AG
in 10900 Berlin.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so
mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur
Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54
Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten
Buchprüfer (WPBHV).
Die Berufshaftpflichtversicherung für Frau Wirtschaftsprüferin/ Steuerberaterin Regine Funke-Lachotzki und Frau Steuerberaterin Astrid Weber besteht bei der
Zurich Versicherung AG
Riehler Straße 90
50657 Köln.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Beratungen im deutschen und europäischen Recht einschließlich der Inanspruchnahme
vor deutschen und europäischen Gerichten, solange die Tätigkeiten nicht über ausländische Büros oder Kanzleien ausgeführt
werden.
Für Steuerberater besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche
a) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts außereuropäischer Staaten mit Ausnahme der Türkei;
b) welche vor außereuropäischen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte der asiatischen Türkei – oder vor Gerichten der
osteuropäischen Staaten Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kroatien,
Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Rumänien, Russische Förderation, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und
Weißrussland gelten gemacht werden;
c) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der unter b) genannten osteuropäischen Staaten, es sei denn, sie sind bei der das Abgabenrecht dieser Staaten
betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt;
d) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt
werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Bei Wirtschaftsprüfern bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden, dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts; Der Risikoausschluss gilt jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und
die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.
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