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Stefan Spangenberg

Stefan Spangenberg
Rechtsanwalt

Stefan Spangenberg hat sein rechtswissenschaftliches Studium mit den Schwerpunkten Handels- und Gesellschaftsrecht im Jahre 2007 an der LMU München mit dem 1. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Im Anschluss absolvierte Herr Spangenberg seinen Referendardienst im OLG-Bezirk München mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Seit 2010 ist Herr Spangenberg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und für convocat tätig. Während des Studiums und des Referendariats war Herr Spangenberg für verschiedene Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien, unter anderem bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Gesellschafts- und Erbrecht, tätig.

Schwerpunkte
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung gibt Herr Spangenberg Immobilieneigentümern und Unternehmern rechtlich und steuerlich optimierte Gestaltungskonzepte an die Hand für lebzeitige Vermögensübertragungen oder für die Regelung der Erbfolge im Rahmen von Testamenten und Erbverträgen. Daneben vertritt Herr Spangenberg Ihre Interessen bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Neben der erbrechtlichen Beratung ist Herr Spangenberg Ihr Ansprechpartner bei gesellschaftsrechtlichen Problemen aller Art.

Publikationen
Herr Spangenberg ist Autor verschiedener Artikel und Aufsätze zu erbschaftsteuerlichen und erbrechtlichen Problemfeldern.

Vortragstätigkeit
Herr Spangenberg ist häufig Referent zu den Themen: - Lebzeitige Vorsorge durch Vorsorgevollmacht - Berliner Testament mit seinen pflichtteilsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen - Errichtung und Formulierung von Behindertentestamenten - Vermögenserhalt in der Familie durch Errichtung von Familiengesellschaften

Sprachen
Deutsch, Englisch
























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