Die Abschichtung bezeichnet eine bestimmte Art der Erbauseinandersetzung. Hierbei scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft zumeist gegen Zahlung einer Abfindung aus. Der Erbteil des ausscheidenden Miterben wächst hierbei den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben kraft Gesetzes an.
Die Abschichtung ist häufig ein probates Mittel, um im Rahmen der Auseinandersetzung Notarkosten zu vermeiden, wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden und ein oder mehrere Miterben diese übernehmen wollen.