Beim Ankaufsrecht handelt es sich um das bindende Angebot des Verkäufers an den künftigen Käufer, dem Käufer den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen. Das Ankaufsrecht ist vom Vorkaufsrecht zu unterscheiden. Bei letzterem hat der Vorkaufsberechtigte das Recht bei Abschluss eines künftigen Kaufvertrages anstelle des Käufers zu den Bedingungen des Kaufvertrages als Käufer in den Vertrag einzutreten.