Eine Anstandsschenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung, die nach der Anschauung des täglichen Lebens nicht unterbleiben kann, ohne dass der Schenkende an sozialem Ansehen verliert. Ob eine Anstandsschenkung vorliegt oder nicht, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie der jeweiligen örtlichen und sozialen Verkehrssitte festzustellen. Hierunter fallen insbesondere gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke, wie übliche Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Weihnachten, zur Hochzeit, zu Jubiläen oder Einladungen. Auch Spenden oder Trinkgelder können hierunter fallen.
Anstandsschenkungen lösen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche aus.