Im Erbrecht bedeutet Anwachsung die (gleichmäßige) Erhöhung der Erbteile einzelner Erben infolge des Wegfalls eines Miterben. Fällt beispielsweise eines von mehreren erbberechtigten Geschwistern vor oder nach dem Erbfall weg (z. B. durch Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht), so wächst dessen Erbteil unter Umständen den Erbteilen der übrigen Geschwistern an (erhöht diese also).