Aufgebotsverfahren

Das Aufgebotsverfahren ist ein Verfahren mit großer Bedeutung für die Haftung des Erben bei möglicher Überschuldung des Nachlasses (siehe hierzu: Erbenhaftung). Denn der Erbe haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Nachlasses.

Im Rahmen eines (beim Nachlassgericht zu beantragenden) Aufgebotsverfahren werden sämtliche Nachlassgläubiger aufgefordert, ihre gegen den Nachlass bestehenden Forderungen anzumelden. Hierdurch erhält der Erbe eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung des Nachlasses. Auf dieser Basis kann der Erbe entscheiden, ob er den Nachlass (bei grundsätzlich voller Eigenhaftung) selbst verwaltet oder seine Haftung durch die Beantragung einer Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränkt.

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