Auslegung

Sofern ein Testament oder Erbvertrag Lücken, nicht eindeutige Formulierungen oder Unklarheiten enthält, werden diese durch (gerichtliche) Auslegung geschlossen / beseitigt. Hierbei wird auf Basis des Testaments / Erbvertrags unter Berücksichtigung der konkreten Begleitumstände versucht, den wahren Willen des Erblassers bzw. der Vertragsparteien (im Zeitpunkt der Testamentserrichtung / des Vertragsschlusses) zu erforschen. Durch Auslegung des Testaments soll dem Willen des Erblassers rechtliche Geltung verschafft werden. Es soll nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks verharrt werden. Im Zweifel ist diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die letztwillige Verfügung des Erblassers Erfolg haben kann. Allerdings hat auch die Testamentsauslegung Grenzen, sodass nicht jeder irgendwie geartete Wille in das Testament hineininterpretiert werden kann. Der Erblasserwille muss vielmehr in irgendeiner Form im Testament / Erbvertrag seinen Niederschlag gefunden haben bzw. angedeutet sein (sog. „Andeutungstheorie“).

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