Ausstattung

Als Ausstattung werden diejenigen freiwilligen Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten an ein Kind bezeichnet, die zur Existenzgründung, Existenzförderung und Existenzsicherung erfolgen. Sie zielen auf die Erlangung / Erhaltung einer selbständigen Lebensstellung des Kindes ab. Liegt eine solche Zielsetzung nicht vor, handelt es sich um andere Zuwendungen. Zur Ausstattung zählt beispielsweise die Aussteuer bei der Hochzeit. Eine Ausstattung kann zu einer erbrechtlichen Ausgleichung führen. Maßgeblich für die Einordnung sind immer die Umstände des Einzelfalls.

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