Befristung

Eine Befristung liegt vor, wenn die Dauer der Wirkungen eines Rechtsgeschäfts auf eine bestimmte Zeit beschränkt wird, beispielsweise bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder begrenzt durch Anfangs- oder Endtermin. Zum Beispiel kann die Anordnung der Vorerbschaft zeitlich befristet werden. Der Erblasser kann anordnen, dass der Vorerbe nur bis zum 25. Lebensjahr des Nacherben Vorerbe bleiben soll. Mit Erreichen des 25. Lebensjahres tritt der Nacherbfall ein und der Vorerbe verliert seine Erbenstellung. Die Vorerbenstellung war also von Anfang an auf einen bestimmten Zeitraum befristet. In Theorie und Praxis sind Befristung und Bedingung oftmals nur schwer voneinander abzugrenzen.

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