Behindertentestament

Unter dem Begriff Behindertentestament versteht man eine bestimmte Konstruktion eines Testaments, mit der dem Menschen mit Behinderung (in der Praxis häufig dem Kind mit Behinderung) Vorteile gegenüber einem „normalen“ Testament verschafft werden sollen.

Der Mensch mit Behinderung wird hierbei nicht dadurch bessergestellt, dass ihm ein größerer Erbteil zugesprochen wird, sondern dadurch, dass der Vorteil der Erbschaft nicht durch sozialrechtliche Nachteile abgeschmolzen wird.

Denn grundsätzlich sind auch Menschen mit Behinderung verpflichtet, zunächst ihr eigenes Vermögen einzusetzen, ehe sie staatliche Leistungen erhalten („Nachrang der Sozialhilfe“). Sofern ein Mensch mit Behinderung eine reguläre Erbschaft erhält, wird diese somit oftmals schnell durch die (ohne staatliche Hilfe) hohen laufenden eigenen Kosten aufgezehrt. Durch spezielle Gestaltungen im Testament kann verhindert werden, dass zunächst das eigene Vermögen einzusetzen ist.

Ferner ist zu beachten, dass der Sozialhilfeträger Ansprüche des Leistungsempfängers auf sich „überleiten“ kann. Er kann beispielsweise (auch im Fall der gutgemeinten Enterbung des Kindes in dem Wissen, dass dieses durch seine Geschwister versorgt wird) auch den Pflichtteil des Menschen mit Behinderung auf sich „überleiten“, gegen die Erben geltend machen und statt der staatlichen Leistungen einsetzen. Auch dies lässt sich durch richtige Gestaltung des Testaments verhindern.

Hauptbestandteil des Behindertentestaments ist eine mit einer Dauertestamentsvollstreckung kombinierte Vor-und Nacherbschaft.

Aufgrund der Komplexität dieser Konstruktion und der möglichen Fehlerquellen sollte mit der Testamentsgestaltung unbedingt ein auf diesem Fachgebiet versierter Berater betraut werden. Denn gerade in diesem Bereich ist „gut gedacht“ häufig „schlecht gemacht“.

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