Bestattungskosten

Die Bestattungskosten (auch Beerdigungskosten genannt) sind gemäß § 1968 BGB grundsätzlich von dem oder den Erben zu tragen. Sie stellen eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit dar und können aus dem Nachlass bezahlt werden. Sollten Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder nicht greifbar sein, sehen die Bestattungsgesetze der Länder (teilweise auch Verordnungen) vor, von wem die Kosten zu tragen sind. In der Regel sind dies die nahen Angehörigen wie Ehegatten, Kinder, Eltern und weitere Verwandte. Die Einzelheiten hierzu finden sich in den jeweiligen Vorschriften der Länder.

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