Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht ist Teil der Totenfürsorge und trifft in erster Linie denjenigen, den der Erblasser dafür bestimmt hat. In Deutschland besteht (anders als in anderen Ländern) die Pflicht, Verstorbene zu bestatten. Auch muss eine Sterbefallanzeige beim Standesamt erfolgen. Hat der Erblasser niemanden mit der Totenfürsorge bestimmt, regeln die Bestattungsgesetze (teilweise auch Verordnungen) der Länder, wer für die Bestattung zu sorgen hat (siehe auch: Bestattungskosten).

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