Bewertung des Nachlasses bezeichnet die Ermittlung des Wertes des Nachlasses. Der Bestand und der Wert des Nachlasses ist vom Erben insbesondere (im Rahmen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten) zu ermitteln, um den Wert des Pflichtteilsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten konkret berechnen zu können.
Maßgeblich für die Bewertung des Nachlasses ist der Wert sämtlicher Nachlassgegenstände im Todeszeitpunkt des Erblassers abzüglich des Wertes aller Nachlassverbindlichkeiten. Hierzu werden sämtliche Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Wertgegenstände, Barvermögen, Darlehensverpflichtungen usw.) in einem Nachlassverzeichnis erfasst und mit einem Wert versehen. In der Praxis herrscht oftmals Streit über die konkrete Bewertung einzelner Gegenstände, sodass die Bewertung häufig (insbesondere bei Immobilien) durch Sachverständige erfolgen muss. Wertrelevant hierbei beispielsweise auch, ob eine Immobilie vermietet ist oder nicht.