Die Dauertestamentsvollstreckung (auch „Verwaltungsvollstreckung“) ist eine Unterform der Testamentsvollstreckung. Bei der Dauertestamentsvollstreckung verwaltet der eingesetzte Testamentsvollstrecker den Nachlass (oder einen Erbteil oder ein Vermächtnis) dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum für den Erben, ohne dass der Erbe selbst Zugriff auf den Nachlass erhält. Der Dauertestamentsvollstrecker kann in der Regel einzelne Nachlassgegenstände oder Erträge aus dem Nachlass an den Erben herausgeben (gegebenenfalls zweckgebunden, z.B. zur Ausbildung). Eine Dauervollstreckung bietet sich zum Beispiel bei Kindern und jungen Erwachsenen bis zum Erreichen eines bestimmten Alters (z.B. bis zum 27. Lebensjahr) an. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erwerber die Erbschaft verschleudern und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch die eigene Berufsausbildung vernachlässigen.